Streik: Anspruch der im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auf Zahlung des Urlaubsentgelts : Bundesarbeitsgericht v.9.2.1982
Ein bewilligter Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird. Der Arbeitgeber bleibt zur Zahlung des Urlaubsentgelts an den im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auch während der Streiktage verpflichtet.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung 351.83 Streikrecht |
Region: | BRD
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