Streik: Anspruch der im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auf Zahlung des Urlaubsentgelts : Bundesarbeitsgericht v.9.2.1982

Ein bewilligter Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des Urlaubs der Betrieb bestreikt wird. Der Arbeitgeber bleibt zur Zahlung des Urlaubsentgelts an den im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer auch während der Streiktage verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:25.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
351.83 Streikrecht
Region:BRD
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