Versicherungspflicht von Ultimo-Kräften
Ultimo-Aushilfen sind versicherungsfrei, wenn die Beschäftigung auf höchstens 50 Arbeitstage im Laufe eines Jahres befristet ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-209328 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |