Versicherungspflicht von Ultimo-Kräften

Ultimo-Aushilfen sind versicherungsfrei, wenn die Beschäftigung auf höchstens 50 Arbeitstage im Laufe eines Jahres befristet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
368.4 Sozialversicherung
Region:BRD
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