Die missverstandene 'generelle' Verpflichtung zur Führung von Vormundschaften und Pflegschaften

Angesichts der erörterten gegenwärtig massgeblichen gesetzlichen Regelungen trifft die im Schriftum vertretene Auffassung, nach 1789 BGB sei eine generelle, allgemeine Verpflichtung des Vormunds für alle künftig zu übertragenden Vormundschaften gültig, einfach nicht zu.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1982; Nr 5)
VerfasserIn: Goerke, Paula
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.64 Vormundschaft
Region:BRD
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