Das Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn-und Gehaltslisten : BAG v.28.4.1974

Während der Betriebsrat kein Einblicksrecht in die Gehälter der leitenden Angestellten i. S. 5 Abs.3 BetrVG hat, ist ihm ein solches für die aussertariflichen Angestellten zugestanden worden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1982; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:01.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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