Das Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn-und Gehaltslisten : BAG v.28.4.1974
Während der Betriebsrat kein Einblicksrecht in die Gehälter der leitenden Angestellten i. S. 5 Abs.3 BetrVG hat, ist ihm ein solches für die aussertariflichen Angestellten zugestanden worden.
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Veröffentlicht in: | Personal (1982; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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