Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Heimwegen nach Unterbrechung wegen privater Besorgungen sowie bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit : Bundessozialgericht v.31.3.1981
Nach einer Unterbrechung des Heimweges wegen privater Verrichtungen lebt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur in Ausnahmefällen nicht wieder auf. Bei einer Unterbrechung des Heimweges bis zu zwei Stunden wird im allgemeinen keine endgültige Lösung vom Betrieb anzunehmen sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 24)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.8 Wegunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!