Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Heimwegen nach Unterbrechung wegen privater Besorgungen sowie bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit : Bundessozialgericht v.31.3.1981
Nach einer Unterbrechung des Heimweges wegen privater Verrichtungen lebt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur in Ausnahmefällen nicht wieder auf. Bei einer Unterbrechung des Heimweges bis zu zwei Stunden wird im allgemeinen keine endgültige Lösung vom Betrieb anzunehmen sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.8 Wegunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-208355 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |