Was bedeutet der Frauenausschluss für die Rechtsentwicklung?

Die konsequente Einbeziehung 'der Frauen' bedingt gleichzeitig eine Umwandlung des herkömmlichen Rechtsdenkens, die die herrschende destruktive Unterwerfungshaltung abbaut und die Entwicklung von Menschen-Rechten ermöglicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitgeschichte (1982; Nr 8)
VerfasserIn: Hofmüller, Gertha
Ort / Verlag / Datum:05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
340.131 Rechtsstaat
34(091) Rechtsgeschichte
340.11 Rechtswissenschaft
Region:Österreich
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