Berechnung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte : Bundesarbeitsgericht v.23.7.1981

Der Umfang des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte hängt von der Arbeitszeit ab. Werktage, die für die Mehrzahl der Beschäftigten im Betrieb regelmässig arbeitsfrei sind, werden bei der Berechnung des Zusatzurlaubs nicht mitgezählt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.2/.4 Behindertenfürsorge
331.817(094.5) Urlaubsrecht
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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