Beschränkungen der Presse-und Rundfunktätigkeit durch das Standesrecht der freien Berufe
Die Grenze des Zulässigen wird jedenfalls dort überschritten, wo die Allgemeinheit irregeführt oder der Zeitung Gegenleistungen angeboten werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 070.13 Pressefreiheit
323.329 Berufe, freie 351.751 Presserecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Grenze des Zulässigen wird jedenfalls dort überschritten, wo die Allgemeinheit irregeführt oder der Zeitung Gegenleistungen angeboten werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |