Beschränkungen der Presse-und Rundfunktätigkeit durch das Standesrecht der freien Berufe

Die Grenze des Zulässigen wird jedenfalls dort überschritten, wo die Allgemeinheit irregeführt oder der Zeitung Gegenleistungen angeboten werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 16)
VerfasserIn: Kübler, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:10.06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.13 Pressefreiheit
323.329 Berufe, freie
351.751 Presserecht
Region:BRD
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