Braucht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Zinsen zu ersetzen, die dieser für das Darlehen bezahlen muss, das er wegen der Nichtzahlung des Entgeltes aufzunehmen gezwungen ist?
Der Kaufmann haftet aus Geschäften, die auf seiner Seite Handelsgeschäfte sind. Es trifft ihn also zum ersten eine höhere Sorgfaltspflicht, zum zweiten aber umfasst der Schadenersatz, auch wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt, auch den entgangenen Gewinn.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1982; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.2 Gehälter 347.56 Haftpflicht, berufliche 331.2 Löhne |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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