Arbeitskampf in einer Druckerei
Der Schadenersatzanspruch kann m E nicht auf eine Haftung aus Delikt sondern nur auf die Verletzung des Arbeitsvertrages gestützt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1982; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht 331.116 Arbeitsverträge 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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