Arbeitskampf in einer Druckerei

Der Schadenersatzanspruch kann m E nicht auf eine Haftung aus Delikt sondern nur auf die Verletzung des Arbeitsvertrages gestützt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1982; Nr 3)
VerfasserIn: Rebhahn, Robert
Ort / Verlag / Datum:06.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht
331.116 Arbeitsverträge
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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