Betriebliche Altersversorgung bei Teilzeitarbeit : Bundesarbeitsgericht v.6.4.1982

Schliesst eine Versorgungsordnung teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer generell von Versorgungsleistungen aus, so verstösst das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, die eine solche Unterscheidung sachgerecht erscheinen lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:30.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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