Voraussetzungen für Überstundenpauschale : VGH v.27.1.1982

Zum 5 Abs.12 des Rahmen-Kollektivvertrages für Angestellte der Industrie gilt bei Vereinbarung eines Überstundenpauschales der Grundsatz, dass diese Pauschalsumme der durchschnittlich geleisteten Überstundenanzahl entspricht. Es kommt also auf die durchschnittlich geleistete Überstundenanzahl an....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3408)
Ort / Verlag / Datum:25.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
336.2 Lohnsteuer
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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