Urlaubsanspruch (Urlaubsabgeltung) bei langandauern der Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.28.1.1982
Der Urlaubsanspruch ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitnehmer zuvor die Freizeit 'verdient' hat - Massgeblich für das Entstehen des Vollurlaubsanspruchs ist allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses und dass die Wartezeit verstrichen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung 331.817 Krankenstand |
Region: | BRD
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Bestandshinweis
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Der Betrieb (1982; Nr 20)
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