Urlaubsanspruch (Urlaubsabgeltung) bei langandauern der Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.28.1.1982

Der Urlaubsanspruch ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitnehmer zuvor die Freizeit 'verdient' hat - Massgeblich für das Entstehen des Vollurlaubsanspruchs ist allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses und dass die Wartezeit verstrichen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:21.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Der Betrieb (1982; Nr 20)