Entschädigung des Arbeitgebers bei Vertragsbruch des Arbeitnehmers nach 124 b Gewerbeordnung : Bundesarbeitsgericht v.16.3.1982

Seit der Streichung der 149 ff. RVO durch das Sozialgesetzbuch ist nicht mehr feststellbar, wie die Entschädigung bei Vertragsbruch berechnet werden soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:14.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
331.77 Angestellte
Region:BRD
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