Ungültigkeit des in der Kündigung falsch zitierten Kündigungstermines bei gleichzeitiger Bezugnahme auf die 'im Gesetz vogesehenen Richtlinien' - und keinesfalls zeitwidrige Kündigung : OGH v.19.1.1982
Die Bezugnahme auf die 'im Gesetz vorgesehenen Richtlinien' lässt vielmehr klar erkennen, dass sich der Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung an das Gesetz halten und das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen auflösen wollte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3408)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung 331.77(094.5) Angestelltengesetz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Bezugnahme auf die 'im Gesetz vorgesehenen Richtlinien' lässt vielmehr klar erkennen, dass sich der Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung an das Gesetz halten und das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen auflösen wollte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |