Ungültigkeit des in der Kündigung falsch zitierten Kündigungstermines bei gleichzeitiger Bezugnahme auf die 'im Gesetz vogesehenen Richtlinien' - und keinesfalls zeitwidrige Kündigung : OGH v.19.1.1982

Die Bezugnahme auf die 'im Gesetz vorgesehenen Richtlinien' lässt vielmehr klar erkennen, dass sich der Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung an das Gesetz halten und das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Bestimmungen auflösen wollte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3408)
Ort / Verlag / Datum:18.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
331.77(094.5) Angestelltengesetz
Region:Österreich
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