Pflicht des Vorstands zur Herbeiführung der Zustimmung der Hauptversammlung bei schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte der Aktionäre : Bundesgerichtshof v.25.2.1982

Bei schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte und Interessen der Aktionäre kann der Vorstand ausnahmsweise auch verpflichtet sein, gemäss 119 Abs.2 AktG eine Entscheidung der Hauptversammlung herbeizuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 Aktiengesellschaft
347.725 Aktienrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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