Pflicht des Vorstands zur Herbeiführung der Zustimmung der Hauptversammlung bei schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte der Aktionäre : Bundesgerichtshof v.25.2.1982
Bei schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte und Interessen der Aktionäre kann der Vorstand ausnahmsweise auch verpflichtet sein, gemäss 119 Abs.2 AktG eine Entscheidung der Hauptversammlung herbeizuführen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 Aktiengesellschaft
347.725 Aktienrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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