Der Einsatz von Beamten auf Arbeitnehmerplätzen bei einem legitimen Tarifstreik im öffentlichen Dienst

Es ist für alle diese Gruppen und möglicherweise auch noch für weitere im öffentlichen Dienst stehende Personen mehr als fraglich, ob ihnen von ihrer Aufgabe her ein Streikrecht zustehen kann. Ich verneine es.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1982; Nr 2)
VerfasserIn: Müller, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.895 Aussperrung
35.081.71 Beamtenrecht
35.083.7 Beamte: Treuepflicht
355.1 Bundesheer
351.74 Polizei
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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