Probezeit im Ausbildungsverhältnis : Bundesarbeitsgericht v.15.1.1981

Die in 13 Satz 2 BBiG vorgeschriebene Probezeit von höchstens drei Monaten verlängert sich nicht automatisch um die Dauer einer Unterbrechung der Ausbildung, gleich aus welchem Grunde diese eintritt. Im Ausbildungsvertrag kann demgemäss vereinbart werden, dass sich die dreimonatige Probezeit bei ein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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