Übertragung des Pauschbetrages für Körperbehinderte : Bundesfinanzhof v.18.12.1981

Die Übertragung des Pauschbetrags für ein körperbehindertes Kind nach 33 b Abs.5 Satz 1 EStG setzt voraus, dass das Kind unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
3-054.6 Ausländer
3-056.2 Behinderte
Region:BRD
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