Auslegung des Wortes 'Karenzurlaub' im VBG und AIVG : VGH v.15.1.1982
Diese Bestimmungen zeigen, dass der Gesetzgeber im VBG 1948 zwischen einem allgemeinen Karenzurlaub, der für Männer und Frauen in Betracht kommt, und einem solchen nach 15 Abs.1 MSchg unterscheidet. Somit gibt es nach der eigentümlichen Bedeutung des Wortes zwei Arten von Karenzurlauben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3398)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 35.084 Angestellte, öffentliche 351.83 Mutterschutz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-199807 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |