Aussergesetzliche Schranken für die Anrechnung und Berücksichtigung anderweitiger Ruhestandseinkünfte in der betrieblichen Altersversorgung
Bei einfachen Anrechnungsklauseln muss der Zweck im Einzelfall aus dem Berechnungsmodus, ermittelt werden. Bei Gesamtversorgungszusagen, die an Höchstbegrenzungsklauseln erkenntlich sind, kann angenommen werden, dass sie generell den Verlust der Arbeitskraft kompensieren sollen. Die Vorschrift betri...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 18)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.05.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
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Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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