Aussergesetzliche Schranken für die Anrechnung und Berücksichtigung anderweitiger Ruhestandseinkünfte in der betrieblichen Altersversorgung

Bei einfachen Anrechnungsklauseln muss der Zweck im Einzelfall aus dem Berechnungsmodus, ermittelt werden. Bei Gesamtversorgungszusagen, die an Höchstbegrenzungsklauseln erkenntlich sind, kann angenommen werden, dass sie generell den Verlust der Arbeitskraft kompensieren sollen. Die Vorschrift betri...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 18)
VerfasserIn: Biomeyer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:07.05.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
Region:BRD
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