Beitragsberechnung bei Urlaubsabgeltung
Zum Zeitpunkt des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses ist die Entgeltabrechnung durchzuführen. Die Urlaubsabgeltung ist zunächst in voller Höhe der Beitragsberechnung zu unterwerfen. Evtl. zuviel gezahlte Beitragsanteile sind zu erstatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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