Beitragsberechnung bei Urlaubsabgeltung

Zum Zeitpunkt des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses ist die Entgeltabrechnung durchzuführen. Die Urlaubsabgeltung ist zunächst in voller Höhe der Beitragsberechnung zu unterwerfen. Evtl. zuviel gezahlte Beitragsanteile sind zu erstatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 12)
VerfasserIn: Wiesner, Georg Dieter
Ort / Verlag / Datum:30.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:BRD
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