Beitragsberechnung bei Urlaubsabgeltung
Zum Zeitpunkt des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses ist die Entgeltabrechnung durchzuführen. Die Urlaubsabgeltung ist zunächst in voller Höhe der Beitragsberechnung zu unterwerfen. Evtl. zuviel gezahlte Beitragsanteile sind zu erstatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Urlaubsentgelt
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-198791 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |