Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit : OGH v.15.09.1981

Im allgemeinen sind Nebenbeschäftigungen, die nicht gesetz-oder vertragswidrig sind, zulässig und grundsätzlich auch nicht dem Arbeitgeber zu melden, die Annahme einer zweiten Hauptbeschäftigung durch einen Aussenbeamten, dessen Arbeitszeit exakt nicht überwacht werden kann, stellt einen Entlassungs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.142 Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
331.77(094.5) Angestelltengesetz
Region:Österreich
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