Einblicksrecht des Betriebsrats auch in die Listen über aussertariflich vereinbarte Vergütungen : Bundesarbeitsgericht v.3.12.1981

Das Einblicksrecht des Betriebsrats nach 80 Abs.2 Satz 2 BetrVG erstreckt sich auch auf Listen über aussertariflich vereinbarte Vergütungen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
Region:BRD
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