Beweis, dass der Dienstnehmer arbeitsfähig war : OGH v.14.07.1981

Das Fernbleiben vom Dienst ist entschuldigt, wenn der Dienstnehmer von einem zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufenen Arzt in den Krankenstand genommen wurde, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung bestand.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
331.13 Entlassung: Arbeit
Region:Österreich
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