Beweis, dass der Dienstnehmer arbeitsfähig war : OGH v.14.07.1981
Das Fernbleiben vom Dienst ist entschuldigt, wenn der Dienstnehmer von einem zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufenen Arzt in den Krankenstand genommen wurde, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung bestand.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung 331.13 Entlassung: Arbeit |
Region: | Österreich
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