Arbeitsunfall : OHG v.25.09.1980

Arbeitsunfälle im Sinne des 363 Abs. 1 ASVG sind vom Dienstgeber, bei sonstiger Verpflichtung zum allfälligen Schadenersatz dem zuständigen Träger der Unfallversicherung zu melden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV)
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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