Kündigungsschreiben : OGH v.29.09.1981

Die Kündigung kann grundsätzlich an die letzte dem Dienstgeber bekanntgegebene oder sonst bekanntgewordene Wohnadresse des Dienstnehmers gerichtet werden. Dieser muss sich den Empfang auch dann mit der postordnungsgemässen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen lassen, wenn er die Wohnung bereits...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:28.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kündigung kann grundsätzlich an die letzte dem Dienstgeber bekanntgegebene oder sonst bekanntgewordene Wohnadresse des Dienstnehmers gerichtet werden. Dieser muss sich den Empfang auch dann mit der postordnungsgemässen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen lassen, wenn er die Wohnung bereits verlassen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog