Kündigungsschreiben : OGH v.29.09.1981
Die Kündigung kann grundsätzlich an die letzte dem Dienstgeber bekanntgegebene oder sonst bekanntgewordene Wohnadresse des Dienstnehmers gerichtet werden. Dieser muss sich den Empfang auch dann mit der postordnungsgemässen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen lassen, wenn er die Wohnung bereits...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kündigung kann grundsätzlich an die letzte dem Dienstgeber bekanntgegebene oder sonst bekanntgewordene Wohnadresse des Dienstnehmers gerichtet werden. Dieser muss sich den Empfang auch dann mit der postordnungsgemässen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen lassen, wenn er die Wohnung bereits verlassen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |