Kündigungsschreiben : OGH v.29.09.1981
Die Kündigung kann grundsätzlich an die letzte dem Dienstgeber bekanntgegebene oder sonst bekanntgewordene Wohnadresse des Dienstnehmers gerichtet werden. Dieser muss sich den Empfang auch dann mit der postordnungsgemässen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen lassen, wenn er die Wohnung bereits...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1982; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-197178 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |