Zulässigkeit einer Klärung der Zuständigkeit der Einigungssttelle durch die Arbeitsgerichte schon vor Durchführung des Einigungsstellenverfahrens : Bundesarbeitsgericht v.22.10.1981

Das Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Anrufung der Einigungsstelle auch vor deren Entscheidung überprüfen. Die Aussetzung eines solchen Beschlussverfahrens bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle ist nicht zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:16.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998.74 Einigungsämter
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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