Zulässigkeit einer Klärung der Zuständigkeit der Einigungssttelle durch die Arbeitsgerichte schon vor Durchführung des Einigungsstellenverfahrens : Bundesarbeitsgericht v.22.10.1981
Das Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Anrufung der Einigungsstelle auch vor deren Entscheidung überprüfen. Die Aussetzung eines solchen Beschlussverfahrens bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle ist nicht zulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 15)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998.74 Einigungsämter
347.98 Gerichte: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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