Maklerhonorar nur noch bei Vertragsabschluss : Maklerrecht soll neu geplant werden / Vorteile für Verbraucher

Im allgemeinen Maklervertragsrecht steht einen Makler künftig nur noch dann ein Honorar zu, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Zum ersten Mal wird auch der sogenannte Alleinauftrag geregelt. Vorschusszahlungen auf das Maklerhonorar werden eingeschränkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:16.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein