Maklerhonorar nur noch bei Vertragsabschluss : Maklerrecht soll neu geplant werden / Vorteile für Verbraucher

Im allgemeinen Maklervertragsrecht steht einen Makler künftig nur noch dann ein Honorar zu, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Zum ersten Mal wird auch der sogenannte Alleinauftrag geregelt. Vorschusszahlungen auf das Maklerhonorar werden eingeschränkt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1982)
Ort / Verlag / Datum:16.01.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
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