Maklerhonorar nur noch bei Vertragsabschluss : Maklerrecht soll neu geplant werden / Vorteile für Verbraucher
Im allgemeinen Maklervertragsrecht steht einen Makler künftig nur noch dann ein Honorar zu, wenn es zum Vertragsabschluss gekommen ist. Zum ersten Mal wird auch der sogenannte Alleinauftrag geregelt. Vorschusszahlungen auf das Maklerhonorar werden eingeschränkt.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.01.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
347.45 Konsumentenschutz |
Region: | BRD
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