Zur Bilanzierungsfähigkeit eines Leasingvertrages
Ein Mietvertrag ist einer Bilanzierung nicht fähig, solange er von beiden Seiten erfüllt wird. Zu erwartende Verluste beim späteren Verkauf eines Wirtschaftsgutes werden bereits durch zutreffende Bewertung an jedem Bilanzstichtag berücksichtigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 12)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 26.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
|
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein Mietvertrag ist einer Bilanzierung nicht fähig, solange er von beiden Seiten erfüllt wird. Zu erwartende Verluste beim späteren Verkauf eines Wirtschaftsgutes werden bereits durch zutreffende Bewertung an jedem Bilanzstichtag berücksichtigt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |