Zur Bilanzierungsfähigkeit eines Leasingvertrages

Ein Mietvertrag ist einer Bilanzierung nicht fähig, solange er von beiden Seiten erfüllt wird. Zu erwartende Verluste beim späteren Verkauf eines Wirtschaftsgutes werden bereits durch zutreffende Bewertung an jedem Bilanzstichtag berücksichtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:26.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
Region:BRD
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