Der Arbeitnehmer hat nicht immer einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung : OGH gab dem Arbeitgeber recht
Die Zitierung eines falschen Endzeitpunktes des Dienstverhältnisses unbeachtlich. Falls dieser letzte Zeitpunkt unrichtig gewählt würde, wäre somit bei Erkennen des Irrtums eine Richtigstellung möglich, ohne dass den Dienstgeber die Pflicht zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung träfe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wiener Handelskammer (1982; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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