Der Arbeitnehmer hat nicht immer einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung : OGH gab dem Arbeitgeber recht

Die Zitierung eines falschen Endzeitpunktes des Dienstverhältnisses unbeachtlich. Falls dieser letzte Zeitpunkt unrichtig gewählt würde, wäre somit bei Erkennen des Irrtums eine Richtigstellung möglich, ohne dass den Dienstgeber die Pflicht zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung träfe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1982; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:23.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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