Liechtenstein : Das Geld und das Gold bleiben nicht im Lande, sondern fliessen in die Schweiz / Schweizer Anlagen der Holding-Firmen / In der Schweiz auch die Golddepots / Die Legende der Steuer-Oase

Unter der Bezeichung 'Gesellschafts-und Treuhandwesen' ist der gesamte Bereich der Sitz-und Holdingsgesellschaften zu verstehen. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind im Personen-und Gesellschaftsrecht, dem sogenannten PGR, sowie im Gesetz über das Treuunternehmen zu finden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1982)
VerfasserIn: Strub, Werner
Ort / Verlag / Datum:14.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bankwesen
336.2 Steuerrecht
336.745 Auslandsinvestitionen
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:Liechtenstein
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