Liechtenstein : Das Geld und das Gold bleiben nicht im Lande, sondern fliessen in die Schweiz / Schweizer Anlagen der Holding-Firmen / In der Schweiz auch die Golddepots / Die Legende der Steuer-Oase
Unter der Bezeichung 'Gesellschafts-und Treuhandwesen' ist der gesamte Bereich der Sitz-und Holdingsgesellschaften zu verstehen. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen sind im Personen-und Gesellschaftsrecht, dem sogenannten PGR, sowie im Gesetz über das Treuunternehmen zu finden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1982)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 14.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Bankwesen
336.2 Steuerrecht 336.745 Auslandsinvestitionen 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | Liechtenstein
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