Zur Verfassungsmässigkeit des Auflösungszeitpunktes gem. 9 Abs.2 KSchG
9 Abs.2 KSchG genügt auch dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört nicht nur die materiale Gerechtigkeit, sondern auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und das Übermassverbotes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.04.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-192198 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |