Die Verpflichtung zur Vorlage der Bilanz an den Betriebsrat : Nur ein Recht auf Steuerbilanz

Das Gesetz schränkt diese Pflicht allerdings auf gewisse Betriebe ein, nämlich auf Handelsbetriebe, Banken und Versicherungsanstalten, in denen dauernd mindestens 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
657.37 Bilanzen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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