Die Verpflichtung zur Vorlage der Bilanz an den Betriebsrat : Nur ein Recht auf Steuerbilanz

Das Gesetz schränkt diese Pflicht allerdings auf gewisse Betriebe ein, nämlich auf Handelsbetriebe, Banken und Versicherungsanstalten, in denen dauernd mindestens 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wiener Handelskammer (1982; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:09.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
657.37 Bilanzen
Region:Österreich
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