Berücksichtigung von Überstundenentlohnung beim Urlaubs-bzw. Krankenentgelt von Angestellten

Gemäss 6 UrlG sind auch regelmässig, wenn auch in verschiedenem Ausmass geleistete Überstunden in das Urlaubsentgelt einzubeziehen. Bei Erkrankung von Angestellten sind nach der Rechtsprechung des OGH auch einzeln entlohnte Überstunden, und zwar mit einem Jahresdurchschnitt, mit zu berücksichtigen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3396)
Ort / Verlag / Datum:06.04.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
331.225 Urlaubsentgelt
Region:Österreich
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