Gleicher Lohn für männliche und weibliche Arbeitskräfte : BAG v.9.9.1981
Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau ist auch dann zu befolgen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nach einheitlichen Merkmalen übertarifliche Leistungen gewährt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
331.215 Frauenlöhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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