Über die Unfallversicherungspflicht bei Jagd und Fischerei : VGH v.25.6.1981
Die Tätigkeit des Fischereiausübungsberechtigten besteht in einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Fischwassers. Damit unterliegt der Fischereiausübungsberechtigte der Unfallversicherungspflicht nach 8 Abs.1 Z.3 lit. b ASVG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3392)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 639.2 Fischerei |
Region: | Österreich
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