Über die Unfallversicherungspflicht bei Jagd und Fischerei : VGH v.25.6.1981

Die Tätigkeit des Fischereiausübungsberechtigten besteht in einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Fischwassers. Damit unterliegt der Fischereiausübungsberechtigte der Unfallversicherungspflicht nach 8 Abs.1 Z.3 lit. b ASVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3392)
Ort / Verlag / Datum:23.03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
639.2 Fischerei
Region:Österreich
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