Verwertung abgehörter Telefongespräche : BGH v.22.12.1981

Räumt ein Zeuge nach Vorhalt der Tonbandaufzeichnung über ein nach 100a StPO abgehörtes Telefongespräch ein, bei seiner vorangegangenen eidlichen Vernehmung die Unwahrheit gesagt zu haben, so kann dies im Meineidsprozess gegen ihn verwertet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:03.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozess
34.038 Rechtsprechung
342.738 Postgeheimnis
343.14 Beweismittel: Strafrecht
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)