Verwertung abgehörter Telefongespräche : BGH v.22.12.1981
Räumt ein Zeuge nach Vorhalt der Tonbandaufzeichnung über ein nach 100a StPO abgehörtes Telefongespräch ein, bei seiner vorangegangenen eidlichen Vernehmung die Unwahrheit gesagt zu haben, so kann dies im Meineidsprozess gegen ihn verwertet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.1 Strafprozess
34.038 Rechtsprechung 342.738 Postgeheimnis 343.14 Beweismittel: Strafrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)
Neue juristische Wochenschrift (1982; Nr 9)